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OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 180/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ; Beifügen einer zusätzlichen "Patienten-Information" ohne Pflichtangaben; Zulässigkeit gebrauchssichernder Hinweise; Einhämmern des Produktnamens durch wiederholte Nennung; Hervorhebung in Großbuchstaben; ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HWG § 10 Abs. 1; AMG § 11 Abs. 1
Zulässigkeit einer Patienteninformation in der Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.05.2002 - 315 O 1002/00
- OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 180/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 274
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97
Dentalästhetika
Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 180/02
Zwar darf ein Gericht ein Verbot nicht auf einen Gesichtspunkt stützen, auf den es dem jeweiligen Angreifer nicht angekommen ist (BGH WRP 2001, 28 -dentalästhetika), ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor, denn das Landgericht hat den Erinnerungs-Aufkleber bei seiner Wertung berücksichtigt, daß es sich bei dem Heftchen um eine Werbung handelt, und eben diese Auffassung hat die Antragstellerin bereits in der Antragsschrift vertreten. - BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89
Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern
Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 180/02
Zu Recht hat das Landgericht angenommen, daß de "Patienten-Information" zu Werbezwecken im Sinne des § 1 Ab.1 Nr. 1 HWG verwendet wird und deshalb dem HWG unterliegt (vgl. BGHZ 114, 354, 359 - "Katovit"). - BGH, 05.04.2001 - I ZR 78/00
Begriff der Packungsbeilage
Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 180/02
Diese Werbung ist allein schon deshalb nach § 10 Abs. 1 HWG unzulässig, weil außerhalb von Fachkreisen für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel geworben wird, selbst wenn man die "Patienten-Information" aufgrund des weit auszulegenden Begriffs "Packungsbeilage" als deren Teil ansieht (vgl. BGH WRP 2001, 1359, 1360).